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Apotheken-Notdienst: Was kostet die Notdienstgebühr wirklich?

Redaktion apovz.de
Titelbild: Apotheken-Notdienst: Was kostet die Notdienstgebühr wirklich?

Kennen Sie das? Es ist mitten in der Nacht, das Fieber steigt, und Sie brauchen dringend Medikamente. Dann stellt sich die Frage: Was kostet mich der Gang zur Notdienstapotheke eigentlich? Die gute Nachricht: Die Gebührenstruktur ist bundesweit einheitlich und transparent geregelt. Doch ob Sie die 2,50 Euro selbst zahlen müssen oder ob die Krankenkasse einspringt, hängt von einem kleinen Detail auf Ihrem Rezept ab.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen genau, wann welche Kosten anfallen und wie Sie vermeidbare Ausgaben sparen können.

Die Notdienstgebühr: Fester Betrag, klare Regelung

Seit Jahren gilt bundesweit eine einheitliche Notdienstgebühr von 2,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Diese Gebühr ist gesetzlich in § 6 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgeschrieben.

Wichtig zu wissen:

  • Die Gebühr wird nur einmal pro Inanspruchnahme erhoben, unabhängig von der Anzahl der vorgelegten Rezepte oder erworbenen Arzneimittel
  • Apotheken dürfen weder mehr noch weniger verlangen
  • Es spielt keine Rolle, ob Sie ein teures oder günstiges Medikament kaufen

Diese Pauschale soll die höheren Kosten für Personal und Bereitschaft außerhalb der normalen Geschäftszeiten teilweise abdecken. Schließlich muss die Apotheke auch nachts voll besetzt und funktionstüchtig sein.

Wann genau fällt die Notdienstgebühr an?

Nicht jeder Apothekenbesuch außerhalb der regulären Öffnungszeiten kostet automatisch extra. Die Gebühr darf nur zu bestimmten Zeiten erhoben werden:

Notdienstzeiten im Überblick:

Wochentags (Montag bis Freitag):

  • Von 20:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens

Samstags:

  • Tagsüber während regulärer Öffnungszeiten: keine Gebühr
  • Ab 20:00 Uhr bis Sonntagmorgen 6:00 Uhr: Gebühr fällig

Sonn- und Feiertage:

  • Ganztägig von 0:00 bis 24:00 Uhr

Praxis-Tipp: Wenn Sie die Möglichkeit haben, noch bis 20:00 Uhr eine regulär geöffnete Apotheke zu erreichen, sparen Sie sich die Gebühr. Auch samstags lohnt sich der Gang vor Ladenschluss.

Das ‘noctu’-Kreuz: Der entscheidende Unterschied

Ob Sie die 2,50 Euro aus eigener Tasche zahlen müssen, hängt von einem kleinen Kästchen auf Ihrem Kassenrezept ab: dem ‘noctu’-Feld.

Was bedeutet ‘noctu’?

Noctu stammt aus dem Lateinischen und bedeutet “nachts” oder “bei Nacht”. Wenn Ihr Arzt dieses Feld auf dem rosa Kassenrezept ankreuzt, signalisiert er damit: “Dieses Medikament muss sofort besorgt werden – es liegt ein medizinischer Notfall vor.”

Wann setzt der Arzt das noctu-Kreuz?

Ärzte verwenden diese Kennzeichnung in medizinischen Notfällen:

  • Bei akuten Infektionen mit hohem Fieber
  • Nach Unfällen oder Verletzungen
  • Bei starken Schmerzzuständen
  • In der Notaufnahme ausgestellte Rezepte
  • Wenn ein Medikament unmittelbar lebensnotwendig ist

Bei Ersatzkassen (z.B. TK, Barmer, DAK) reicht alternativ auch ein entsprechender Hinweis wie “cito” (lateinisch für “eilig”) auf dem Rezept. Bei Primärkassen (AOK) wird die Notdienstgebühr in der Regel auch dann erstattet, wenn aus der Verordnung oder den Umständen hervorgeht, dass es sich um einen dringenden Fall handelt.

Die Auswirkung auf Ihre Kosten:

Rezept-Typnoctu-KreuzWer zahlt die 2,50 €?
Kassenrezept (rosa)✓ JaKrankenkasse
Kassenrezept (rosa)✗ NeinSie selbst
Privatrezept (blau)egalSie selbst (Erstattung durch PKV möglich)
Ohne Rezept-Sie selbst

Privatpatienten und die Notdienstgebühr

Wenn Sie privatversichert sind, müssen Sie die Notdienstgebühr zunächst selbst auslegen. Die Apotheke stellt Ihnen eine detaillierte Quittung aus, auf der die 2,50 Euro separat ausgewiesen sind.

So funktioniert die Erstattung:

  1. Bewahren Sie die Originalquittung auf
  2. Reichen Sie diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein
  3. Je nach Tarif erhalten Sie das Geld zurück

Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten die Notdienstgebühr, sofern das Medikament selbst erstattungsfähig ist. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie direkt bei Ihrer PKV nach.

Selbstzahler und rezeptfreie Medikamente

Kaufen Sie nachts oder am Wochenende Medikamente ohne Rezept – etwa Kopfschmerztabletten, Hustensaft oder Pflaster – müssen Sie die Notdienstgebühr immer selbst tragen.

Auch hier gilt: Die 2,50 Euro fallen nur einmal pro Besuch an, egal wie viele Produkte Sie kaufen.

Werden die Medikamente nachts teurer verkauft?

Klare Antwort: Nein.

Verschreibungspflichtige Medikamente:

Diese unterliegen in Deutschland der Preisbindung. Ein Antibiotikum kostet um 3 Uhr nachts exakt dasselbe wie mittags um 12 Uhr. Apotheken dürfen und können diese Preise nicht erhöhen.

Rezeptfreie Medikamente:

Hier haben Apotheken theoretisch Preisfreiheit. In der Praxis erhöhen seriöse Apotheken die Preise im Notdienst jedoch nicht. Es kommt lediglich die 2,50 Euro Pauschale obendrauf.

Die Sorge vor Wucherpreisen in der Nacht ist also unbegründet – nur die gesetzliche Notdienstgebühr kommt hinzu.

Was passiert, wenn der Arzt das noctu-Kreuz vergessen hat?

Diese Situation kommt häufiger vor, als man denkt. Besonders bei abendlichen Hausbesuchen oder hektischen Notaufnahme-Situationen kann das Kreuz schlicht übersehen werden.

Ihre Möglichkeiten:

In der Apotheke: Viele Apotheker zeigen Kulanz, wenn der Notfall offensichtlich ist:

  • Das Rezept ist erst vor wenigen Stunden ausgestellt
  • Es stammt erkennbar aus einer Klinik-Notaufnahme
  • Die verordneten Medikamente deuten auf einen akuten Fall hin

Der Apotheker kann dann das noctu-Feld nachträglich anerkennen oder eine entsprechende Dokumentation für die Krankenkasse vornehmen.

Bei der Krankenkasse: Haben Sie zunächst selbst gezahlt, können Sie:

  1. Die Quittung aufbewahren
  2. Einen formlosen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen
  3. Eine kurze Erklärung der Notwendigkeit beifügen (z.B. Arztbrief)

Viele Krankenkassen zeigen sich kulant, wenn die medizinische Notwendigkeit nachvollziehbar ist. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.

Praktische Spartipps für den Notdienst

Tipp 1: Vor 20 Uhr handeln

Wenn Sie bereits am späten Nachmittag merken, dass Ihnen ein Medikament ausgehen wird, suchen Sie noch vor 20 Uhr eine Apotheke auf.

Tipp 2: Telefonisch vorbestellen

Rufen Sie die Notdienstapotheke vorher an und fragen Sie:

  • Ist das Medikament vorrätig?
  • Können Sie es für mich bereitlegen?

Das spart Ihnen nicht nur Wartezeit, sondern auch eine vergebliche Fahrt bei Nichtvorrätigem.

Tipp 3: Große Packungen bevorraten

Bei Dauermedikamenten lohnt sich oft die größere Packung. So vermeiden Sie nächtliche Notfälle wegen leerer Blister.

Tipp 4: Hausapotheke checken

Schmerzmittel, Pflaster, Fieberthermometer: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Hausapotheke und füllen Sie sie tagsüber auf.

Steuerliche Absetzbarkeit der Notdienstgebühr

Die Notdienstgebühr zählt zu Ihren außergewöhnlichen Belastungen im Bereich Gesundheit. Sie können sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

So geht’s:

  • Alle Apothekenquittungen sammeln
  • In der Anlage “Außergewöhnliche Belastungen” eintragen
  • Ob sich das rechnet, hängt von Ihrer zumutbaren Eigenbelastung ab

Bei mehreren Notdienstbesuchen im Jahr können sich diese kleinen Beträge durchaus summieren.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Höhe: 2,50 Euro bundesweit einheitlich, einmal pro Besuch
Zeiten: Wochentags 20-6 Uhr, Sa ab 20 Uhr, So/Feiertags ganztags
Kassenrezept mit noctu: Krankenkasse zahlt
Kassenrezept ohne noctu: Sie zahlen selbst
Privatrezept: Sie zahlen, PKV erstattet meist
Rezeptfrei: Immer Selbstzahler
Medikamentenpreise: Ändern sich nachts nicht


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Häufige Fragen

Zahle ich die Notdienstgebühr bei jedem Medikament einzeln?
Nein, die 2,50 Euro fallen einmalig pro Apothekenbesuch an – egal ob Sie ein oder mehrere Medikamente abholen. Sie zahlen die Gebühr also nur einmal, nicht pro Packung.
Was passiert, wenn der Arzt das 'noctu'-Feld vergessen hat?
In vielen Fällen können Apotheker bei erkennbarem Notfall (z.B. Rezept aus der Notaufnahme) das Kreuz nachträglich anerkennen. Ein Rechtsanspruch besteht darauf jedoch nicht. Im Zweifel zahlen Sie zunächst selbst und können bei Ihrer Krankenkasse um Kulanzerstattung bitten.
Muss ich bei rezeptfreien Medikamenten auch 2,50 Euro bezahlen?
Ja, wenn Sie nachts oder am Wochenende rezeptfreie Medikamente wie Schmerzmittel oder Nasenspray kaufen, müssen Sie die Notdienstgebühr immer selbst tragen. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.
Kostet das Medikament selbst nachts mehr?
Nein. Die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind in Deutschland gesetzlich festgelegt und ändern sich zu keiner Tageszeit. Auch rezeptfreie Medikamente werden nachts normalerweise nicht teurer verkauft.
Gilt die Gebühr auch samstags?
Samstags tagsüber während der regulären Öffnungszeiten fällt keine Notdienstgebühr an. Erst ab 20:00 Uhr abends greift die Regelung. An Sonn- und Feiertagen gilt sie hingegen ganztägig.
Kann ich die Notdienstgebühr steuerlich absetzen?
Ja, als Teil Ihrer außergewöhnlichen Belastungen für Gesundheitskosten können Sie die Notdienstgebühr in Ihrer Steuererklärung angeben. Bewahren Sie dafür alle Quittungen auf.

Quellen & Nachweise